Cloud: die Haftung beim Datenverlust

Die Cloud ist ein beliebtes Instrument der Datensicherung. Mit der Nutzung der Cloud rückt die Frage der Datensicherheit und deren Haftung unweigerlich in den Vordergrund. Die herkömmlichen Backups sind heutzutage Geschichte. Doch wie werden die persönlichen und betrieblichen Daten tatsächlich gegen Datenverlust geschützt? Wer haftet im Schadenfall?

Die Cloud-Welt und die offenen Fragen

Teils werden die Speicherangebote in der Cloud mit zu einem gewissen Volumen kostenlos angeboten. Fakt ist, es gibt tatsächliche Probleme, was die rechtlichen Fragen der Haftung betrifft, wenn es um die Nutzung der Cloudservice geht. Es handelt sich um keinen rechtsfreien Raum, doch Lücken sind deutlich erkennbar.

Der Fall aller Fälle trifft ein

Grundsätzlich gilt die Cloud als sicher. Ausnahmen bestimmen stets die Regel. Wer haftet bei einem Verlust der Daten in der Cloud? Plötzlich sind private oder betrieblich gespeicherte Unterlagen schlichtweg verschwunden. Bei näherer Betrachtung in die AGBs wird jetzt erst klar, die Haftung wurde ausgeschlossen. Automatisch wurden mit der Registrierung die AGBs akzeptiert.

Doch ganz so einfach ist es wiederum nicht. Der deutsche Gesetzgeber und somit das deutsche Recht verweist unter Umständen zumindest auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Nach dem Gesetz tritt das Verbraucherschutzrecht in Kraft. Der Kunde wird automatisch zum Verbraucher. Dabei spielt es keine Rolle mehr, was in den AGBs festgeschrieben wurde. Das Verbraucherschutzrecht kann im Heimatland herangezogen werden.

Der Anbieter der Cloud sitzt im Ausland

Die nächste Frage stellt sich automatisch, wenn der Firmensitz des Cloudanbieters im Ausland sitzt. Die wenigsten Anbieter verweilen mit ihrem Firmensitz in Deutschland. Sitzt das Unternehmen in den Vereinigten Staaten, dann müsste gar ein amerikanischer Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Somit handelt es sich kaum um ein lohnenswertes Unterfangen. Sind die Daten verloren, dann kann nur bezüglich Schadenersatz geklagt werden.

Doch damit ist noch nicht genug. Dass die Gerichte zu 100 % für den Kläger entscheiden, ist förmlich ausgeschlossen. Teilweise wird auf eine Mitschuld hingewiesen. Dem Kläger wird klargemacht, dass dieser sich um ein Backup selbst zu kümmern hat. Das Risiko des Datenverlustes bleibt. Wer seine Daten nicht sichert, durch die herkömmlichen Backup-Methoden sollte mit dem Risiko leben. Die Cloud ist keine externe virtuelle Festplatte, sondern ein Dienst, welche eine Datenspeicherung ohne Haftung anbietet.

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