Wichtige Änderung – Neue ICANN-Richtlinien für Domain-Inhaber
Das Komitee der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) beschloss zum 1. Januar 2014 neue Richtlinien für die Prozesse zur Registrierung generischer Domains. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Endungen „.Com“, „.Net.“, „.Biz“, „.Org“ und „.Info“. Eine länderspezifische Domain, wie zum Beispiel „.de“ oder „.ch“ sind von den neuen Änderungen seiterns der ICANN nicht betroffen.
Im Zuge der angestrebten Qualitätsverbesserung verpflichtet die ICANN alle Domain-Inhaber zur Validierung ihrer hinterlegten Kontaktinformationen. Bei dieser Maßnahme unterscheidet die Organisation mit Sitz in Marina del Rey, Los Angeles, zwischen bestehenden und neue angelegten TLDs bzw. gTLDs: Wer eine neue Domain für sich registriert, unterliegt den neuen Richtlinien zum 01.01.2014. Bereits registrierte generische Domains bleiben von den Änderungen bis September 2014 zunächst unberücksichtigt. Mit diesem neuen Verfahren möchte die Koordinierungstelle für Domainnamen und Internetadressen alle TLD-Inhaber auf eine bevorstehende Vertragsverlängerung aufmerksam machen. Die E-Mail informiert darüber, dass die jeweilige Internetadresse von dem Laufzeitende steht. Die Nachricht wird einen Monat vor dem Ende versendet. Bei einer ausbleibenden Rückmeldung wird erneut eine E-Mail eine Woche vor der Beendigung des Vertrags an den Kontakt versendet. Sollte keine Antwort seitens des Inhabers bis zum Stichtag erfolgen, wird die TLD für alle Interessenten freigeben.
Um die in der Datenbank hinterlegten Kontakte abzugleichen bzw. auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen, wird eine Verifizierungs-E-Mail an die hinterlegte(n) E-Mail-Adresse(n) versendet. Die Bestätigung dieser Nachricht muss sowohl für alte als auch für neue Domains bestätigt oder bei Abweichungen angepasst werden. Wer mehrere E-Mail-Adresse in seinen persönlichen Kontaktdaten hinterlegt hat, muss die Validierung für jeden E-Mail-Kontakt durchführen. Eine einmalige Verifizierung der Kontaktinformationen reicht hingegen dann aus, wenn einer E-Mail-Adresse mehrere Kontakte zugeordnet sind.